Beratung für Weil der Stadt

Behandlungskonzept, Dauer und Kosten
Bei der ersten Beratung erklären wir Ihnen das Behandlungskonzept, die Mittel, welche wir einsetzen werden, die Behandlungsdauer und die ungefähren Kosten.

Wir werden Ihnen die notwendigen Leistungen, die Ihr Kind für eine erfolgreiche Behandlung braucht, zeigen und erklären. Diese gliedern sich i. d. R. in

  • Kassenleistungen
  • bestimmten außervertraglichen Leistungen (als Alternative)

Ausgestattet mit ausführlichen Unterlagen können Sie dann zu Hause abwägen und überlegen, welche Leistungen Sie für Ihr Kind wünschen.
Falls Sie nach der Beratung noch Fragen haben, sind wir unter 07033 405 301 für Sie da.

Wann ist der richtige Behandlungszeitpunkt?

5. – 6. Lebensjahr

Es findet eine erste Beurteilung statt, eine Behandlung dagegen nur in Ausnahmefällen. Mit einem kurzen Kontrolltermin erlangen Sie Sicherheit,

ob eine Wachstumsveränderung befürchtet werden muss
ob sich eine Fehlstellung verschlimmern wird
ob ein Lückenhalter notwendig ist

6. – 9. Lebensjahr

Meistens zu früh außer, wenn eines der o.g. Probleme besteht.

9. – 12. Lebensjahr (Beginn des 2ten Zahnwechsels)

In diesem Alter können die Anpassungsfähigkeit der Kiefergelenke, das Wachstum und die Zahndurchsbruchkräfte optimal genutzt werden. Kieferanomalien und kleinere Zahnfehlstellungen werden mit herausnehmbaren Geräten, wie Dehnplatten, funktionskieferorthopädischen Geräten (Teuscher Aktivator, Funktionsregler; Doppelvorschubplatte oder Bionator) korrigiert. Nach Durchbruch der meisten bleibenden Zähne werden größere Fehlstellungen mit einer festsitzenden Zahnspange behandelt.

Ab 14. – 17. Lebensjahr

Für manche Jugendliche dann zu spät, wenn für die Therapie Wachstum notwendig ist, es aber kein oder kaum noch Wachstumspotential gibt. Hier kommt der Patient je nach Ausprägungsgrad der Fehlstellung meist nicht mehr um eine aufwendige kieferorthopädische Behandlung herum.

Ab dem 18. Lebensjahr, im Erwachsenenalter

Die kieferorthopädische Behandlung erfolgt meist mit einer festsitzenden Apparatur, oftmals unsichtbar.

So können diskret behandelt werden

  • Einzelzahnwanderungen
  • Kiefergelenkbeschwerden
  • Frontale Engstände
  • Lücken im Frontzahnbereich
  • Aufrichten gekippter Zähne
  • Vorbereitung einer prothetischen Versorgung mit Kronen oder Brücken

Zweite Meinung

Unsere Meinung für Sie als Service

Wenn Sie Zweigel an einem Behandlungsvorschlag haben oder sich einfach nur umfassender informieren wollen, bieten wir den Service der zweiten Meinung an.

Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihre Unklarheiten, Unsicherheiten oder Fragen zu beantworten. Vereinbaren Sie ggf. einen Termin. Wir bieten alle Möglichkeiten der modernen Kieferorthopädie.

Angstpatienten

Stress- und angstfreie Behandlungsmethoden – Kieferorthopädische Behandlung

Durch unser Konzept, Patienten vor, während und nach der Behandlung zu betreuen, entspannen und überwinden unsere Patienten ihre Angst vor der Zahnbehandlung. Im Rahmen unserer Sprechstunden kann der individuelle Behandlungsablauf besprochen werden. Es stehen eine Reihe von Möglichkeiten von einer sehr behutsamen Behandlung in kleinen Schritten zur Verfügung. Während unseres Eingangsgespräches und der Bedarfsanalyse wird gemeinsam mit dem Patienten sein individueller Behandlungsplan entwickelt.

Unser erfahrenes Team ist mit dieser Problematik bestens vertraut und kann Ihnen helfen, Ihre Angst stufenweise abzubauen. Wir möchten Sie unterstützen, die erste Hemmschwelle zu überwinden, und beraten Sie gern.

Behinderte Patienten

Für jede Patientengruppe finden wir die richtige Behandlungsmethode – Behinderte Menschen bedürfen der besonderen Rücksichtnahme, die abhängig ist von Art und Schweregrad der Behinderung.

Viele Behinderte zeigen eine wesentlich größere Motivation zur Behandlung, als so mancher denkt. Uns ist die innere Bereitschaft selbstverständlich, auf die Individualität des Patienten einzugehen.

Wir gewährleisten eine engmaschige Betreuung, die auf Vermeidung von Erkrankungen der Zähne und des Zahnbetts ausgerichtet ist, um besonderen Patientengruppen, wie z. B. Behinderten, schwerwiegende Eingriffe zu ersparen. In erster Linie werden die Zähne professionell gereinigt, zumal die Mundhygiene zu Hause nur eingeschränkt möglich ist.

Jeder hat ein Recht, schön zu lachen!